Inkassovollmacht

Inkassovollmacht
In|kạs|so|voll|macht 〈f. 20Vollmacht, Geldforderungen einzuziehen

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In|kạs|so|voll|macht, die: vgl. ↑Inkassoverfahren.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Inkassovollmacht — Die Geldempfangsvollmacht (auch Inkassovollmacht) erlaubt es dem Inkassonehmer für den Inkassogeber Gelder rechtsverbindlich entgegen zu nehmen. Der Zahler des Betrages zahlt, wenn ihm die Geldempfangsvollmacht bzw. Inkassovollmacht nachgewiesen… …   Deutsch Wikipedia

  • Inkassovollmacht — eine zur Einziehung von Forderungen berechtigende ⇡ Vollmacht. ⇡ Handlungsreisende und ⇡ Handelsvertreter sind ohne besondere I. nicht befugt, Zahlungsfristen zu gewähren oder Zahlungen entgegenzunehmen (§ 55 HGB) …   Lexikon der Economics

  • Inkassovollmacht — In|kạs|so|voll|macht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Geldempfangsvollmacht — Die Geldempfangsvollmacht (auch Inkassovollmacht) erlaubt es dem Inkassonehmer für den Inkassogeber Gelder rechtsverbindlich entgegenzunehmen. Der Zahler des Betrages zahlt, wenn ihm die Geldempfangsvollmacht bzw. Inkassovollmacht nachgewiesen… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherungsmakler — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Versicherungsmakler vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute …   Deutsch Wikipedia

  • Inkasso — In·kạs·so das; s, s / (A) In·kas·si; Bank; das Einziehen (5) von Geld (meist von Schulden) || K : bevollmächtigte(r), Inkassobüro, Inkassovollmacht …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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